{"id":938,"date":"2020-09-30T13:25:40","date_gmt":"2020-09-30T11:25:40","guid":{"rendered":"https:\/\/examensgerecht.de\/?p=938"},"modified":"2022-05-07T12:20:07","modified_gmt":"2022-05-07T10:20:07","slug":"paypal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/staging.examensgerecht.de\/paypal\/","title":{"rendered":"PayPal"},"content":{"rendered":"
BGH, Urteil vom 22.11.2017 \u2013 VIII ZR 83\/16<\/a> \u2013 BGH NJW 2018, 537<\/a><\/strong><\/h6>\n\n\n\n

Sachverhalt<\/strong><\/h1>\n\n\n\n

V bot im August 2014 auf eBay ein Mobiltelefon zur Versteigerung an. K gab das H\u00f6chstgebot von 617 Euro nebst Versandkosten ab und vereinbarte mit V einen unversicherten P\u00e4ckchenversand. Der Kaufpreis sollte \u00fcber den Online-Zahlungsdienst PayPal entrichtet werden. Dabei schreibt PayPal dem virtuellen PayPal-Konto des Verk\u00e4ufers E-Geld gut und belastet die vom K\u00e4ufer angegebene Zahlungsquelle. Ab dem Zeitpunkt der Gutschrift kann der Verk\u00e4ufer \u00fcber das Guthaben verf\u00fcgen, indem er es etwa auf sein bei PayPal hinterlegtes Bankkonto abbuchen l\u00e4sst oder seinerseits f\u00fcr Zahlungen mittels PayPal verwendet. F\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbeziehung zu PayPal akzeptierten V und K die Geltung der von PayPal formularm\u00e4\u00dfig verwendeten Nutzungsbedingungen sowie der so genannten PayPal-K\u00e4uferschutz-RL und der PayPal-Verk\u00e4uferschutz-RL. Die PayPal-K\u00e4uferschutz-RL bestimmt in der hier ma\u00dfgeblichen Fassung unter anderem:<\/p>\n\n\n\n

1. Allgemeines. Der PayPal-K\u00e4uferschutz sch\u00fctzt den K\u00e4ufer, falls ein gekaufter Artikel nicht versandt wurde oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verk\u00e4ufers abweicht, s. hierzu Nr. 4. [\u2026]<\/em><\/p>\n\n\n\n

2. Auszahlung. Wenn ein Antrag auf PayPal-K\u00e4uferschutz erfolgreich ist, erstattet PayPal Ihnen den geleisteten Betrag inklusive Versandkosten. [\u2026] Die Auszahlung erfolgt unabh\u00e4ngig davon, ob PayPal den Erstattungsbetrag von dem Zahlungsempf\u00e4nger zur\u00fcckfordern kann. [\u2026]<\/em><\/p>\n\n\n\n

4. Welche F\u00e4lle sind abgesichert? Der K\u00e4ufer hat PayPal-K\u00e4uferschutz in den folgenden F\u00e4llen:<\/em><\/p>\n\n\n\n

4.1. Der Artikel wurde bei einem vereinbarten Versand durch den Verk\u00e4ufer nicht versendet [\u2026]. Der PayPal-K\u00e4uferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht f\u00fcr Artikel, die w\u00e4hrend des Versands verloren gehen. Falls der Verk\u00e4ufer in der geschuldeten Weise einen g\u00fcltigen Versandbeleg [\u2026] oder ein entsprechendes, zwischen Verk\u00e4ufer und PayPal vereinbartes \u00c4quivalent vorlegt, welches Versand beziehungsweise Empfang nachweist, so lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-K\u00e4uferschutz ab.<\/em><\/p>\n\n\n\n

4.5. Die Entscheidung \u00fcber den Antrag auf PayPal-K\u00e4uferschutz ist endg\u00fcltig. Der Rechtsweg gegen\u00fcber PayPal wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen. [\u2026]<\/em><\/p>\n\n\n\n

6.2. Verf\u00fcgbarkeit des PayPal-K\u00e4uferschutzes. PayPal beh\u00e4lt sich das Recht vor, jederzeit im eigenen Ermessen und ohne Angabe von Gr\u00fcnden den PayPal-K\u00e4uferschutz zu \u00e4ndern oder zu streichen. [\u2026]<\/em><\/p>\n\n\n\n

6.5. Gesetzliche Rechte und Rechte unter Ihrem Kaufvertrag. Die PayPal-K\u00e4uferschutz-RL ber\u00fchrt die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer nicht und ist separat von diesen zu betrachten. PayPal tritt nicht als Vertreter von K\u00e4ufer, Verk\u00e4ufer oder Zahlungsempf\u00e4nger auf. PayPal entscheidet lediglich \u00fcber den Antrag auf PayPal-K\u00e4uferschutz. [\u2026]<\/em><\/p>\n\n\n\n

Der Kaufpreis wurde dem PayPal-Konto des V auf Veranlassung der K gutgeschrieben, woraufhin er das Mobiltelefon in einem P\u00e4ckchen an K versandte. Die K behauptete, es nicht erhalten zu haben, und machte bei PayPal erfolgreich K\u00e4uferschutz geltend. Der Kaufpreis wurde dem PayPal-Konto des V wieder belastet und K gutgeschrieben. V nimmt K auf Zahlung des Kaufpreises von 617 Euro in Anspruch.<\/p>\n\n\n\n

Zu Recht?<\/p>\n\n\n\n


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Skizze<\/h1>\n\n\n\n\n\n
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Gutachten<\/strong><\/h1>\n\n\n\n

Anspruch aus \u00a7 433 II BGB<\/a><\/strong><\/h2>\n\n\n\n

K k\u00f6nnte einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises von 617 Euro aus \u00a7 433 Abs. 2 BGB<\/a> haben.<\/p>\n\n\n\n

A. Anspruch entstanden<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Der Anspruch m\u00fcsste zun\u00e4chst entstanden sein.<\/p>\n\n\n\n

I. Kaufvertragschluss, \u00a7 433 BGB<\/a><\/strong><\/h3>\n\n\n\n

Dazu m\u00fcssten K und V einen Kaufvertrag gem. \u00a7 433 BGB<\/a> geschlossen haben. Hier bot V das Handy auf der online-Plattform eBay zur Versteigerung an. Fraglich ist, wie es in diesem Fall zu einem Vertragsschluss kommt.<\/p>\n\n\n\n

1. Versteigerung, \u00a7 156 BGB<\/a><\/strong><\/h4>\n\n\n\n

Ein Vertragsschluss k\u00f6nnte im Rahmen einer Versteigerung gem. \u00a7 156 BGB<\/a> zustande gekommen sein. Dies erfordert den Zuschlag durch einen Auktionator. Allerdings wird im Falle der Auktionsplattform eBay gerade kein Zuschlag durch einen Auktionator gegeben, sondern vielmehr kommt der Vertragsschluss unmittelbar durch das H\u00f6chstgebot des Meistbietenden innerhalb der Bieterfrist zustande. [1]<\/sup><\/a>BGH NJW 2005, 53<\/a>; NJW 2017, 468<\/a>; <\/em>R\u00fcthers\/Stadler, BGB AT, 19. Auflage 2017, \u00a7 19 Rn. 5b.<\/span><\/span>