{"id":7695,"date":"2024-04-24T10:17:00","date_gmt":"2024-04-24T08:17:00","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.examensgerecht.de\/?p=7695"},"modified":"2024-06-26T12:14:18","modified_gmt":"2024-06-26T10:14:18","slug":"die-fluchtwagenfahrerin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/staging.examensgerecht.de\/die-fluchtwagenfahrerin\/","title":{"rendered":"Die Fluchtwagenfahrerin"},"content":{"rendered":"
BGH, Urt. v. 23.03.2023 – 3 StR 363\/22 – NStZ-RR 2023, 169\n\n\n\n A und B fahren gemeinsam im Auto, als die F, eine Freundin der A, anruft. Sie nimmt den Anruf über die Freisprechanlage an. F erzählt der A, dass sie nun ihr Haus verkauft habe und in die neue Wohnung gezogen sei, die sie gemeinsam besichtigt hatten. Nach dem Telefonat fragt B die A, ob sie nicht gemeinsam von F das Geld von dem Hausverkauf an sich bringen wollen. A ist damit einverstanden, da sie erhebliche Schulden hat und erzählt dem B, wo F nun wohne und den vollen Namen der F. \n\n\n\n Am nächsten Tag fährt A mit drei weiteren Komplizen, darunter auch der B, zu der Wohnung der F. A billigt den von B und den anderen beiden Komplizen, X und Y, gefassten Tatplan. Sie selbst bleibt als Fluchtfahrerin im Auto sitzen. A gibt dem B eine Postboten-Jacke, damit er sich als Postbote ausgeben kann. \n\n\n\n So geschieht es: B, X und Y gehen zu der Wohnung der F. B klingelt und gibt sich als Postbote aus. Als F die Tür öffnet, stürmen die drei in die Wohnung an F vorbei. B hält ihren Mund zu und drückt ihren Kopf runter. Dabei hält er ihr ein Messer vor das Gesicht. \n\n\n\n Gemeinsam suchen X und Y nach dem Geld in der Wohnung. Sie finden „nur“ Schmuck und Bargeld im Wert von 1.000 €. Zudem gibt F aus Angst um ihr Leben noch weiteres Bargeld, welches sie in ihrem Portemonnaie hat, in Höhe von 500 € heraus. \n\n\n\n Da sie den Erlös des Hausverkaufs nicht finden, verlassen sie die Wohnung und laufen zum Fluchtauto, in dem A sitzt. Sie fährt wie geplant sofort mit den anderen davon. Für ihre Tatbeteiligung bekommt sie 100 €. \n\n\n\n Wie hat sich A strafbar gemacht? \n\n\n\n \n\n\n\n \n\n\n\n \n\n\n\n A könnte sich wegen schweren Raubes in Mittäterschaft gem. §§ 249 I Alt. 2, 250 II Nr. 1, 25 II StGB strafbar gemacht haben, indem B, X und Y in der Wohnung der F unter Vorhalt eines Messers Geld und Schmuck in Höhe von 1.000 € mitnahmen und A währenddessen bereit im Fluchtfahrzeug saß. \n\n\n\n Der Schmuck und das Bargeld in Höhe von 1.000 € stehen nicht im Eigentum der A, mithin sind sie fremde bewegliche Sachen. \n\n\n\n Dafür müsste A den Schmuck und das Bargeld weggenommen haben. Wegnahme ist der Bruch fremden, d.h. die gegen den Willen des Berechtigten erfolgende Aufhebung des Gewahrsams und Begründung neuen Gewahrsams.[1]Fischer, 71. Aufl. 2024, § 242 StGB Rn. 16.Sachverhalt\n\n\n\n
\n\n\n\nSkizze\n\n\n\n
\n\n\n\n\n\n
\n\n\n\nGutachten\n\n\n\n
A. Strafbarkeit der A gem. §§ 249 I Alt. 2, 250 II Nr. 1, 25 II StGB wegen schweren Raubes in Mittäterschaft\n\n\n\n
I. Tatbestand\n\n\n\n
1. Objektiver Tatbestand\n\n\n\n
a) Fremde bewegliche Sache\n\n\n\n
b) Wegnahme durch Gewalt gegen eine andere Person unter Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr\n\n\n\n