{"id":7577,"date":"2024-02-28T08:17:32","date_gmt":"2024-02-28T07:17:32","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.examensgerecht.de\/?p=7577"},"modified":"2024-03-01T20:51:09","modified_gmt":"2024-03-01T19:51:09","slug":"ersatzfaehigkeit-von-verwahrkosten-abgeschleppter-fahrzeuge","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/staging.examensgerecht.de\/ersatzfaehigkeit-von-verwahrkosten-abgeschleppter-fahrzeuge\/","title":{"rendered":"Ersatzfähigkeit von Verwahrkosten abgeschleppter Fahrzeuge"},"content":{"rendered":"

BGH Urteil vom 17.11.2023 – V ZR 192\/22, NJW 2024, 279\n\n\n\n

Sachverhalt\n\n\n\n
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B – als fürsorgliche Schwester – verleiht ihren neuen BMW an ihren Bruder T. T nutzt die Möglichkeit und fährt in der Innenstadt der Stadt H ohne übergeordnetes Ziel herum. Nach einigen Stunden entschließt sich T eine Pause einzulegen. Kostenpflichtige Parkplätze sind in der Innenstadt nicht vorhanden. Im weiteren Umkreis sind auch alle öffentlichen und kostenlosen Parkplätze belegt. Kurzerhand entschließt sich T, in den Innenhof des Hauses des A hineinzufahren, wo sich ein unbelegter Parkplatz befindet. Über diesem prangt ein Schild, das den Parkplatz als den des Eigentümers A ausweist und darlegt, dass widerrechtlich geparkte Autos abgeschleppt werden würden. T ignoriert das Schild und stellt sich auf den Parkplatz. Nach einigen Stunden kommt A von seiner Arbeit zurück. Erbost sieht er das Fahrzeug des T. Nachdem er vergeblich eine halbe Stunde wartet, ruft er den C, welcher einen Abschleppdienst betreibt. Dieser schleppt das Auto der B ab und verbringt es auf seinen Verwahrplatz. Etwaige Ansprüche des A gegen die B tritt er an den C ab. \n\n\n\n

Nach fünf Tagen meldet sich die B schriftlich bei dem C und will ihr Fahrzeug zurück. Eine Antwort von C erhält sie nicht. Nach weiteren 30 Tagen ruft die B erneut bei C an. Dieser antwortet ihr, dass sie das Fahrzeug zurückhaben könne, allerdings nur, wenn sie ihm seine Auslagen als Abschleppunternehmen bezahlen würde. Einen konkreten Betrag nennt er indes nicht. Nach 90 Tagen meldet sich B erneut bei C. Auch dieses Mal stellt der C sich auf die Position, erst seine Kosten ersetzt bekommen zu wollen, bevor er das Fahrzeug an die B herausgeben würde. Die Kosten würden sich auf EUR 150,00 für das Abschleppen und EUR 15,00 für jeden Tag, den er das Fahrzeug verwahrt habe, belaufen. Insgesamt also EUR 1.500,00. B ist erbost und weigert sich, diesen Betrag zu zahlen. Nach vielen Schreiben zwischen B und C vergehen 329 Tage. C verlangt inzwischen EUR 4.935,00 (329 Tage x EUR 15,00) für die Verwahrung und EUR 150,00 für das Abschleppen.\n\n\n\n

Besteht der Anspruch des C gegen die B? \n\n\n\n

(Es kann unterstellt werden, dass die EUR 15,00 pro Tag für die Verwahrung ihrer Höhe nach ortsüblich und angemessen sind)\n\n\n\n

Sachverhalt als .pdf\n\n\n\n\n\n
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Skizze\n\n\n\n\n\n
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Gutachten\n\n\n\n
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A. Anspruch auf Zahlung aus abgetretenem Recht\n\n\n\n

C könnte gegen die B einen Anspruch auf Zahlung der EUR 150,00 aufgrund des Abschleppens und Verbringens sowie EUR 4.935,00 für die Verwahrung aus abgetretenem Recht gem. § 398 BGB haben.\n\n\n\n

I. Bestehen der Forderung\n\n\n\n

Dazu müsste eine Forderung des A gegen die B bestanden haben.\n\n\n\n

1. Anspruch aus §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB\n\n\n\n

Eine solche kommt aufgrund eines Anspruchs aus §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB, der sogenannten berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag, in Betracht.\n\n\nVernetztes Lernen:Allgemeine Prüfungsreihenfolge im Zivilrecht

\n1) Vertragliche Ansprüche\n

2) Quasivertragliche Ansprüche\n

3) Dingliche Ansprüche\n

4) Bereicherungsrechtliche Ansprüche\n

5) Deliktische Ansprüche
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a) Führen eines fremden Geschäfts\n\n\n\n

Dazu müsste A mit dem Abschleppen ein fremdes Geschäft geführt haben. Ein fremdes Geschäft liegt dann vor, wenn es einem fremden Rechts- oder Interessenkreis entstammt.[1]BeckOK BGB\/Gehrlein, 68. Ed. 1.11.2023, BGB § 677 Rn. 11