{"id":6906,"date":"2023-11-15T12:00:00","date_gmt":"2023-11-15T11:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/examensgerecht.de\/?p=6906"},"modified":"2024-01-18T10:01:16","modified_gmt":"2024-01-18T09:01:16","slug":"benzin-fuer-alle-keiner-zahlt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/staging.examensgerecht.de\/benzin-fuer-alle-keiner-zahlt\/","title":{"rendered":"Benzin für alle, keiner zahlt"},"content":{"rendered":"

BGH, Beschluss v. 8.11.2022 – 5 StR 318\/22, BeckRS 2022, 48112\n\n\n\n

Sachverhalt\n\n\n\n
\n
\n

A fährt mit B und C zu einer Selbstbedienungs-(SB-)Tankstelle. Sie haben vereinbart, den Pkw zu betanken, ohne den Kraftstoff zu bezahlen, sowie die Tankstelle unter Verwendung eines Messers zu überfallen. An der SB-Tankstelle angekommen, lässt A den B und C im Bereich der Toiletten raus und fährt zu einer Zapfsäule. A betankt den Wagen mit Benzin im Wert von 56 EUR, wobei er sich bemüht, unerkannt zu bleiben. Dazu zieht er die Kapuze seiner Jacke tief ins Gesicht. Zuvor hatte er bereits die Kennzeichen abgedeckt. Der Tankstellenmitarbeiter O bemerkt den Tankvorgang nicht. Anschließend stellt A das Auto fluchtbereit im Bereich der Toiletten ab. \n\n\n\n

Nun betreten A, B und C den Verkaufsraum. A stellt sich an die Kasse, sodass O denkt, einen zahlungswilligen Kunden vor sich zu haben. Wie zur Umsetzung des Überfallplans angedacht, lenkt A den O mit der Frage nach Zigaretten ab, worauf B hinter den Verkaufstresen geht und ihm ein Messer an den Hals hält. Nach Aufforderung des A öffnet O die Kasse, woraufhin C das darin enthaltene Geld entnimmt. A, B und C flüchten mit dem Fahrzeug und teilen die Beute auf.\n\n\n\n

Wie hat sich A strafbar gemacht? Ggf. erforderliche Strafanträge gelten als gestellt.\n\n\n\n

Sachverhalt als .pdf\n\n\n\n\n\n
\n\n\n\n

Skizze\n\n\n\n\n\n

Gutachten\n\n\n\n
\n
\n

A. Strafbarkeit gem. § 242 I StGB\n\n\n\n

A könnte sich wegen Diebstahls gem. § 242 I StGB strafbar gemacht haben, indem er in der von vornherein gefassten Absicht, den Kraftstoff nicht zu bezahlen, Benzin an der SB-Tankstelle in seinen Pkw füllte.\n\n\n\n

I. Tatbestand\n\n\n\n
1. Fremde bewegliche Sache\n\n\n\n

Es müsste sich bei dem Benzin um eine fremde bewegliche Sache handeln, also einen körperlichen Gegenstand – ohne Rücksicht auf seinen Aggregatszustand[1]Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, § 242 Rn. 3.