{"id":3432,"date":"2022-07-14T15:04:15","date_gmt":"2022-07-14T13:04:15","guid":{"rendered":"https:\/\/examensgerecht.de\/?p=3432"},"modified":"2022-07-19T19:35:12","modified_gmt":"2022-07-19T17:35:12","slug":"alte-meister","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/staging.examensgerecht.de\/alte-meister\/","title":{"rendered":"Alte Meister"},"content":{"rendered":"

BGH, Beschluss vom 19.05.2020 – 2 StR 398\/19, BeckRS 2020, 28772\n\n\n\n

Sachverhalt\n\n\n\n

T und M betreiben gemeinsam eine Galerie, in der der M gehörende Gemälde verkauft werden, die diese zuvor selbst angekauft hatte. Zu den Bildern werden Exposés verfasst, die neben den „technischen“ Daten auch Angaben zur Provenienz, also Informationen zur Herkunft des Bildes und dessen Eigentums- und Besitzhistorie, enthalten.\n\n\n\n

In der Galerie befindet sich ein gefälschtes und „signiertes“ Bild des Künstlers Rodchenko, wobei T und M um den Fälschungscharakter wissen. Da jedoch zum Werk eine Provenienz fehlt, erfindet die T mit Billigung der M – auf die sie warten muss – Provenienz, um die Authentizität des Bildes zu steigern. Im Folgenden interessiert sich K für das Gemälde. Ihr wird das Exposé mit der gefälschten Provenienz ausgehändigt und auf Nachfrage die Echtheit des Werkes bestätigt. T führt die Vertragsverhandlungen und verkauft das Kunstwerk für 43.000 € an K.\n\n\n\n

Auch mit U führen T und M weit fortgeschrittene Verhandlungen über ein anderes, echtes Bild des Künstlers Exter, das von ihnen mit einer erfundenen Provenienz ausgestattet wurde. Das Exposé wurde U bereits übergeben. Letztlich führen die Verhandlungen aber nicht zum Ankauf des Bildes.\n\n\n\n

Wie haben sich T und M strafbar gemacht?\n\n\n\n

Sachverhalt als .pdf\n\n\n\n
\n\n\n\n

Skizze\n\n\n\n\n\n

Gutachten\n\n\n\n

1. Tatkomplex\n\n\n\n

A. Strafbarkeit von T gem. § 263 I StGB\n\n\n\n

T könnte sich gem. § 263 I StGB des Betruges gegenüber und zu Lasten der K strafbar gemacht haben, indem sie der K ein gefälschtes Kunstwerk mit gefälschter Provenienz verkauft.\n\n\n\n

I. Tatbestand\n\n\n\n
1. Objektiver Tatbestand\n\n\n\n
a) Täuschung\n\n\n\n

T müsste über Tatsachen getäuscht haben. Tatsachen sind Vorgänge der Gegenwart oder der Vergangenheit, die dem Beweis zugänglich sind.[1]Fischer, 69. Aufl. 2022, § 263 Rn. 6.