{"id":3329,"date":"2022-06-28T12:09:56","date_gmt":"2022-06-28T10:09:56","guid":{"rendered":"https:\/\/examensgerecht.de\/?p=3329"},"modified":"2022-06-29T22:05:40","modified_gmt":"2022-06-29T20:05:40","slug":"wahl-des-prasidiums-im-bundestag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/staging.examensgerecht.de\/wahl-des-prasidiums-im-bundestag\/","title":{"rendered":"Wahl des Präsidiums im Bundestag"},"content":{"rendered":"

BVerfG, Beschl. v. 22.03.2022 – 2 BvE 9\/20; NVwZ 2022, 640 (Aufgabe 1) BVerfG, Urt. v. 22.03.2022 – 2 BvE 2\/20; NVwZ 2022, 629 (Aufgabe 2)\n\n\n\n

Sachverhalt – abgewandelt und gekürzt\n\n\n\n

Aufgabe 1:\n\n\n\n

Am 24.10.2017 beschloss der Deutsche Bundestag in seiner konstituierenden Sitzung gegen die Stimmen der Abgeordneten der AfD-Fraktion, dass die bisherige GO-BT, insbesondere auch § 2 GO-BT weitergelten solle.\n\n\n\n

Auf Antrag aller Fraktionen legte der Bundestag in der konstituierenden Sitzung die Zahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Präsidenten auf sechs fest. Für alle Fraktionen bis auf die AfD-Fraktion wurden in der konstituierenden Sitzung im ersten Wahlgang Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt. Der Kandidat der AfD-Fraktion erhielt in keinem der drei Wahlgänge die erforderliche Mehrheit; genauso, wie alle weiteren fünf Kandidaten und Kandidatinnen, die die AfD-Fraktion für das Stellvertreteramt vorschlug. Die AfD-Fraktion sieht sich durch die Ablehnung der Vorschläge, ohne eine Vorkehrung, die sicherstellt, dass die Wahl nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt wird, in ihren Rechten verletzt.\n\n\n\n

Die AfD-Fraktion zieht vor das BVerfG, um eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 38 I 2 GG, ihres Rechts auf effektive Opposition, ihres Rechts auf faire und loyale Anwendung der GO-BT und des Grundsatzes der Organtreue geltend zu machen.\n\n\n\n

Ist ein Verfahren der AfD-Fraktion vor dem BVerfG begründet?\n\n\n\n

Aufgabe 2:\n\n\n\n

B ist Abgeordnete der AfD-Fraktion. Am 26.09.2019 stimmt der Bundestag ablehnend über ein von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten K für das Amt des Vizepräsidenten des Bundestages ab. Am 07.11.2019 findet ein zweiter Wahlgang statt, zu dem die AfD-Fraktion erneut K vorschlägt. B kündigt schriftlich an, sie wolle einen weiteren Kandidaten zur Wahl stellen. Der Bundestagspräsident teilt ihr mit, dass der Vorschlag nicht zugelassen werde, da einzelne Abgeordnete kein Vorschlagsrecht für die Wahl eines Vizepräsidenten hätten.\n\n\n\n

Ist A hierdurch in ihren Abgeordnetenrechten verletzt?\n\n\n\n

Sachverhalt als .pdf\n\n\n\n
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Skizze\n\n\n\n\n\n
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Gutachten\n\n\n\n

Aufgabe 1: \n\n\n\n

In Betracht kommt ein Organstreitverfahren gem. Art. 93 I Nr. 1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG.[1]Zur Zulässigkeit des Organstreitverfahrens s. 1. Zusatzfrage und etwa https:\/\/staging.examensgerecht.de\/aeusserung-eines-bundesministers\/ sowie https:\/\/staging.examensgerecht.de\/abgeordnetenburo\/.