{"id":2214,"date":"2022-02-09T08:00:00","date_gmt":"2022-02-09T07:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/examensgerecht.de\/?p=2214"},"modified":"2022-02-09T09:38:36","modified_gmt":"2022-02-09T08:38:36","slug":"mietminderung-durch-baulaerm","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/staging.examensgerecht.de\/mietminderung-durch-baulaerm\/","title":{"rendered":"Mietminderung durch Baulärm"},"content":{"rendered":"
(abgewandelt und gekürzt)\n\n\n\n
Die K ist seit 2011 Mieterin einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung der B in Berlin. Die Wohnung liegt in einem Stadtteil, in dem vorwiegend Wohnungen untergebracht sind. Die vereinbarte Bruttowarmmiete beträgt 1000,00 EUR pro Monat.\n\n\n\n
Seit November 2017 errichtet die Nachbarin N auf einem Grundstück auf der gegenüberliegenden Straßenseite, welche bis dahin als Kleingartenkolonie genutzt worden war, vier Wohngebäude mit sechs bis acht Vollgeschossen samt Unterkellerung und Tiefgarage. Über die ursprünglich recht ruhige Lage hatten sich K und B bei Vertragsschluss zwar noch kurz und allgemein unterhalten, besondere Absprachen wurden in den Mietvertrag jedoch nicht aufgenommen.\n\n\n\n
Die Bauarbeiten finden in der Zeit von 8 – 18 Uhr statt. Die dabei erzeugten Lärmimmissionen erreichen dabei als Höchstwert 52 dB (A). Durch den Baulärm fühlt sich K erheblich gestört und hat dies B gegenüber auch geäußert. Dennoch hat sie zunächst die Miete unter Vorbehalt in voller Höhe weitergezahlt, um Ärger mit B zu entgehen. Im Mai 2018 unterhielt sich K mit einer ehemaligen Schulfreundin, die mittlerweile Jura studiert, über die Wohnsituation. Diese riet der Klägerin die Miete anteilig in Höhe von 20% zurückzufordern und künftig bis Bauende weniger Miete zu zahlen.\n\n\n\n
Die K forderte B daraufhin auf, für die Zeit von November 2017 bis Mai 2018 je 20% der Miete, also 200,00 EUR monatlich, zurückzuzahlen. B lehnt dies ab und begründet dies damit, dass ihr die Hände gebunden seien und sie überhaupt gar nicht dafür sorgen könne, dass der Lärm vom Nachbargrundstück aufhört. Hat K gegen B einen Anspruch auf Rückzahlung der 1.400,00 EUR?\n\n\n\n
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Hinweis: Die Höhe der Mietminderung von 20% ist nicht zu beanstanden. Nicht abgedruckte Teile der AVV Baulärm sind für die Bearbeitung nicht von Belang. Sollte ein Prüfungspunkt verneint werden, so ist im Hilfsgutachten fortzufahren. \n\n\n\n \n\n\n\n \n\n\n\n Auszug aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschimmissionen – AVV Baulärm)\n\n\n\n 1. Sachlicher Geltungsbereich\n\n\n\n Diese Vorschrift gilt für den Betrieb von Baumaschinen auf Baustellen, soweit die Baumaschinen gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden. Sie enthält Bestimmungen über Richtwerte für die von Baumaschinen auf Baustellen hervorgerufenen Geräuschimmissionen, das Messverfahren und über Maßnahmen, die von den zuständigen Behörden bei Überschreiten der Immissionsrichtwerte angeordnet werden sollen.\n\n\n\n 3.1 Festsetzung der Immissionsrichtwerte\n\n\n\n 3.1.1. Als Immissionsrichtwerte werden festgesetzt für\n\n\n\n