{"id":1512,"date":"2021-06-10T15:45:00","date_gmt":"2021-06-10T13:45:00","guid":{"rendered":"https:\/\/examensgerecht.de\/?p=1512"},"modified":"2021-06-10T15:45:18","modified_gmt":"2021-06-10T13:45:18","slug":"der-um-sich-schlagende-taeter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/staging.examensgerecht.de\/der-um-sich-schlagende-taeter\/","title":{"rendered":"Der um-sich-schlagende Täter"},"content":{"rendered":"

BGH, Urteil vom 14.01.2021 – 4 StR 95\/20 – NJW 2021, 795\n\n\n\n

Sachverhalt\n\n\n\n

A schlägt mit einem Hammer in Richtung der X und ihrer direkt hinter ihr stehenden Schwester Y. Dabei hält A es für möglich und nahm es billigend in Kauf, dass der Hammer sowohl X als auch Y verletzen könnte. Davon, dass bei dem Schlag beide getroffen werden könnten, geht A jedoch nicht aus. X und Y wichen dem Schlag so geschickt aus, dass der Hammer die Y nur leicht am Kopf trifft. Sie erleidet eine leichte Schnittwunde an der Stirn. X bleibt dabei unversehrt.\n\n\n\n

Wie hat sich A strafbar gemacht?\n\n\n\n

Skizze\n\n\n\n\n\n

Gutachten\n\n\n\n

A. Strafbarkeit der A gem. §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB zu Lasten der Y\n\n\n\n

A könnte sich wegen einer gefährlichen Körperverletzung gem. §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB strafbar gemacht haben, indem sie die Y mit dem Hammer am Kopf traf und diese dabei eine leichte Schnittwunde davontrug.\n\n\n\n

I. Tatbestand\n\n\n\n

1. Objektiver Tatbestand\n\n\n\n
a) Körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung\n\n\n\n

Die Verletzung am Kopf der Y müsste eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung sein. Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, die das Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Unter einer Gesundheitsschädigung versteht man das Hervorrufen oder Steigern eines negativ abweichenden (krankhafter) Zustand vom Normalzustand.[1]Rengier, Strafrecht BT II, 22. Aufl. 2021, § 13 Rn. 9, 16.